Rückverfolgbarkeit der Produktionschargen
In der Verpackung für die Lebensmittelindustrie ist Rückverfolgbarkeit kein Zusatz. Sie ist eine Voraussetzung für Prozesssicherheit, korrekte Erklärungen sowie schnelle Bearbeitung von Reklamationen und Audits. Bei AS-INTER-BOX ist die Chargenverfolgung in Produktion und Logistik integriert.
1. Produktionsauftragsnummer auf jeder Charge
Jeder Auftrag erhält eine eindeutige Produktionsauftragsnummer. Die Nummer wird auf dem Produkt / der Produktionscharge (an einem technologisch festgelegten Ort) gedruckt, sodass:
- die Charge eindeutig am Produkt selbst identifiziert werden kann,
- ein Austausch oder „Hinzufügen" einer fremden Charge praktisch unmöglich wird, ohne eine Spur zu hinterlassen,
- die Identifizierung bei einer Reklamation nicht auf mündlichen Erklärungen oder Sammelkennzeichnungen beruht.
2. Etikett auf jedem Paket: Auftragsnummer + Paketnummer
Jedes Paket wird mit einem Etikett gekennzeichnet, das Folgendes enthält:
- die Produktionsauftragsnummer,
- die fortlaufende Paketnummer innerhalb dieses Auftrags (z. B. 12/48).
Dies gewährleistet eine vollständige Nachvollziehbarkeit von Verpackung und Versand: es ist klar, welches Paket welches ist, ohne „Schätzungen" nach Gewicht oder Volumen.
3. Internes EDV-System: Rohstoffe, Mengen, Paletten
Das interne System erfasst Materialien auf Basis externer Bestellungen und Lieferdokumente. Für Rohstoffe werden u. a. folgende Daten gepflegt:
- Gewicht und Menge (z. B. Anzahl der Bögen),
- Identifikation der Lieferung / externen Bestellung,
- Palettennummern (und die Verknüpfung Palette → Rohstoff → Auftrag),
- Materialverbrauch innerhalb eines bestimmten Auftrags.
Ergebnis: Der Weg „Fertigprodukt → Auftrag → Paket → verwendeter Rohstoff → konkrete Lieferung/Palette" kann nachvollzogen werden.
4. EUDR-Vorbereitung: Verknüpfung von Papier mit der Rohstoffherkunft
EUDR betont die Rückverfolgbarkeit bis zum Grundstück/Gebiet der Rohstoffherkunft (Geolokalisierung des Ortes, an dem der Holzrohstoff produziert wurde), nicht „allgemeine" Erklärungen.
In der Praxis bedeutet Vorbereitung, dass für einen bestimmten Produktionsauftrag angegeben werden kann, welches Papier verwendet wurde und mit welchen Herkunftskennungen es in der Lieferkette verknüpft ist (Chargen-/Lieferkennungen und Herkunftsdaten des Papierlieferanten, einschließlich Grundstücksgeolokalisierung soweit zutreffend).
Inkrafttretende Termine: Die Anforderungen treten (gemäß den aktuellen Fristen der Europäischen Kommission) am 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie am 30. Juni 2027 für Mikro- und Kleinunternehmen in Kraft.
Aktualisiert: 4. Februar 2026
